Liebe Freunde, die Kontaktsperre bleibt bis zum 29.06.20202 weiterhin bestehen und dafür haben wir Verständnis, Sicherheit geht vor und steht auch bei uns an erster Stelle. Um für euch trotzdem so viel Spaß wie es geht zu ermöglichen lassen wir uns nicht nur tolle Webcam Shows einfallen sondern stehen auch in Kontakt mit dem Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD) und dem Gesundheitsämtern aller Bundesländer, dort erfahren wir stets die neuesten Entwicklungen im Bereich Spaß und Erotik. Die Chance das unser liebstes Hobby wieder an Fahrt aufnehmen kann, steht nicht schlecht. Es wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet in dem alle wichtigen und unabdingbaren Vorkehrungen und Verhaltensweisen aufgelistet und erklärt werden.Wir sagen: Top! So könnte es, wenn auch eingeschränkt aber immerhin, wieder losgehen. Noch warten wir auf den Startruf, damit dieser schneller erfolgen kann wäre es toll wenn ihr uns unterstützt. Auf dieser Seite findet ihr das Hygienekonzept, das wichtig ist um trotz Corona der Lust wieder freieren Lauf zu lassen.

„Bitte teilt unsere Seite  mit dem Hygienekonzept für Spaß und Sex wenn und wo ihr könnt, Facebook, Instagram, Twitter etc. damit wir uns alle bald wiedersehen können. Um so schneller es in den Umlauf kommt, desto eher sehen wir uns wieder!“

Euer Team von Dresden-Escort.

Hier als PDF zum Download

Hygienekonzept Sexarbeit des BesD

BESD Leipzig

Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen in Bezug auf die Covid19-Prävention

  1. Einleitung 2
  2. Bereichsunabhängige Maßnahmen 3
  3. Sexarbeit in Terminwohnungen/eigener Wohnung/Wohnwagen 4
    • Vor dem Treffen
    • Bei Ankunft eines Kunden/einer Kundin
    • Beim Vorgespräch mit einem Kunden/einer Kundin
    • Während der erotischen Dienstleistung
    • Nach der erotischen Dienstleistung
    • Reinigung der Räume
  4. Sexarbeit im Rahmen von Haus- und Hotelbesuchen (Escort) 6
    • Vor dem Treffen
    • Bei Ankunft bei einem Kunden/einer Kundin
    • Beim Vorgespräch mit einem Kunden/einer Kundin
    • Während der erotischen Dienstleistung
    • Nach der erotischen Dienstleistung
    • Reinigung der Räume
  5. Sexarbeit auf dem Straßenstrich 8
    • Generell
    • Beim Anbahnungsgespräch
    • Vor der erotischen Dienstleistung
    • Während der erotischen Dienstleistung
    • Nach der erotischen Dienstleistung

A. Einleitung

Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) vertritt die Interessen von Sexarbeitenden aller Tätigkeitsbereiche in Deutschland. Sexarbeit ist eine sehr vielfältige Branche, innerhalb derer unterschiedliche Corona-Hygiene-Konzepten erforderlich sind.

Wir weisen darauf hin, dass Sexarbeitende es gewohnt sind mit dem Thema Infektionsschutz umzugehen. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten gehören auch abseits der derzeitigen Krise zu unserem Arbeitsalltag.

Das vorliegende Konzept wurde gemeinsam mit Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter erarbeitet und bezieht sich auf eigenständige Sexarbeitende, die außerhalb von Prostitutionsstätten arbeiten. Es umfasst folgende Bereiche:

  • Haus- und Hotelbesuche (Escort)
  • Arbeiten in der eigenen Wohnung
  • Terminwohnung
  • Wohnwagen
  • Straßenstrich

Der größte Teil der Sexarbeitenden arbeitet in Bordellen und auch andere Arten von

Prostitutionsstätten sind für uns Sexarbeitende wichtige Arbeitsplätze. Konzepte für alle Arten von Prostitutionsstätten sind jedoch die Aufgabe der zuständigen Betreiberverbände und -zusammenschlüsse. Diese sind aufgrund des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) bereits zu passgenauen Hygienekonzepten und der Hinwirkung auf die Vermeidung von sexuell übertragbaren Krankheiten jeder Art verpflichtet.

B. Bereichsunabhängige Maßnahmen

  • Kund*innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder Fieber sind von der Inanspruchnahme der Dienstleistung auszuschließen, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.
  • Handdesinfektionsmittel muss zur Verfügung stehen oder mitgeführt werden (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“).
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist konsequent einzuhalten. MundNasen-Bedeckungen in Form von medizinischem Mundschutz (alternativ Alltagsmasken) müssen in ausreichender Menge vorhanden sein. Wir empfehlen der/dem Sexarbeiter*in mehrere frische Mund-Nasen-Bedeckungen für den Kunden mitzubringen oder am Arbeitsplatz zu bevorraten. Wiederverwendbare MundNasen-Bedeckungen müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.
  • An der erotischen Dienstleistung sind nie mehr als zwei Personen parallel beteiligt.
  • Zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten sind Kundenkontaktdaten aufzunehmen und für vier Wochen aufzubewahren. Wir empfehlen, diese in einem zugeklebten Briefumschlag zu verwahren und mit Datum zu versehen.
  • Ausschlusskriterien:
    • Wenn der Eindruck entsteht, der/die Kund*in würde die Regelungen nicht Ernst nehmen.
    • Wenn der/die Kund*in sich weigert, die Regelungen einzuhalten.

C. Sexarbeit in Terminwohnungen/eigener Wohnung/Wohnwagen

C. a Vor dem Treffen

  • Es wird nur auf Termin gearbeitet.
  • In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.
  • Sanitärräume sind vor jedem Kund*innentermin zu reinigen.
  • Am Telefon, per Mail oder auf sonstiger Kommunikationsplattform werden die notwendigen Maßnahmen schon vor dem Treffen mit dem Kunden abgesprochen.
  • Eindeutiger Hinweis auf eingeschränktes Angebot
    • die erotische Dienstleistung erfolgt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
    • keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden)
    • es erfolgen keine gesichtsnahen Dienstleistungen
  • Eindeutiger Hinweis auf Aufnehmen und 4-wöchiges Aufbewahren der Kundenkontaktdaten zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten

C. b Bei Ankunft eines Kunden/einer Kundin

  • Auch bei Stammkunden Verzicht auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Umarmungen, Händeschütteln)
  • Desinfektion oder Händewaschen des/der Kund*in
  • Empfehlung: Übergabe einer frischen Mund-Nasen-Bedeckung für den/die Kund*in
  • Vor der erotischen Dienstleistung: Duschen des/der Kund*in und der/des Sexarbeiter*in

C. c Beim Vorgespräch mit einem Kunden/einer Kundin

 Vorgespräch und Plaudern kann nur dann ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen, wenn 1,5m Anstand zwischen den Personen besteht.

C. d Während der erotischen Dienstleistung

  • Keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden)
  • Keine gesichtsnahen Dienstleistungen. Während der Dienstleistung muss zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mind. einer Unterarmlänge sein.
  • Es ist gängige Vorgehensweise, dass anale Praktiken ausschließlich mit Handschuhen erfolgen.
  • Geschlechtsverkehr findet ausschließlich mit Kondom statt, wie es das ProstSchG
  • Bade- oder Whirlpool-Spiele sind möglich, denn Wasser ist kein Überträger-

Medium – die Mund-Nasen-Bedeckung muss dabei getragen werden und darf nicht nass werden.

  • Umgang mit Körperflüssigkeiten: Es ist gängige Vorgehensweise für

Sexarbeitende, mit Körperflüssigkeiten infektionsneutral umzugehen. Konkret: Ausgetretenes Ejakulat oder Lusttropfen werden mit Einmal-Tüchern abgewischt, diese in eine bereitstehende Abfalltüte entsorgt. Die Hände müssen danach desinfiziert werden.

C. e Nach der erotischen Dienstleistung

  • Duschen des/der Kund*in und der/des Sexarbeiter*in
  • Kleidung, die bei der erotischen Dienstleistung getragen wurde (z.B.Dessous) müssen nach der Dienstleistung gewechselt und anschließend bei mind. 60°C mit einem Vollwaschmittel oder bei mind. 40°C mit einem desinfizierendem Waschmittel gereinigt werden.
  • Sollte der/die Kund*in Kleidung während der erotischen Dienstleistung getragen haben (z.B. Fetischkleidung), so ist darauf hinzuweisen, dass diese zuhause entsprechend gewaschen werden müssen.

C. f Reinigung der Räume

Wir weisen darauf hin, das folgende Aufzählung zu den grundsätzlichen Standards in Prostitutionsstätten gehört. Laut ProstSchG verfügt jede Prostitutionsstätte über ein betriebsangepasstes Hygienekonzept.

Arbeitszimmer:

  • 10 Minuten den Raum durchlüften
  • Bettwäsche wechseln und zur Desinfektion entsprechend waschen  Handtücher wechseln und zur Desinfektion entsprechend waschen  Entstandene Abfälle sind ordnungsgemäß zu entfernen.
  • Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind.

„begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

  • Erotik-Toys und sonstige Arbeitsgeräte sind zu reinigen und materialgerecht zu desinfizieren

Sanitärräume (z.B. Bad, WC):

  • Armaturen, Waschbecken und Toilette sind mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren
  • Handtücher austauschen und waschen

D. Sexarbeit im Rahmen von Haus- und Hotelbesuchen (Escort)

D. a Vor dem Treffen

  • Es wird nur auf Termin gearbeitet.
  • Sanitärräume sind vor jedem Kund*innentermin zu reinigen.
  • Am Telefon, per Mail oder auf sonstiger Kommunikationsplattform werden die notwendigen Maßnahmen schon vor dem Treffen mit dem Kunden abgesprochen.
  • Eindeutiger Hinweis auf eingeschränktes Angebot
    • die erotische Dienstleistung erfolgt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
    • keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden)
    • es erfolgen keine gesichtsnahen Dienstleistungen
  • Eindeutiger Hinweis auf Aufnehmen und 4-wöchiges Aufbewahren der Kundenkontaktdaten zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten
  • Handlungsanweisung an den Kunden/die Kundin zur eigenen Durchführung in der

Wohnung oder der Durchführung seitens des Hotels

  • In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und

Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen

  • Sanitärräume sind vor dem Treffen zu reinigen
  • das Bett frisch beziehen
  • das Zimmer mind. 10 Minuten durchlüften

D. b Bei Ankunft bei einem Kunden/einer Kundin

  • Auch bei Stammkunden Verzicht auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Umarmungen, Händeschütteln)
  • Desinfektion oder Händewaschen der/des Sexarbeiter*in
  • Empfehlung: Übergabe einer frischen Mund-Nasen-Bedeckung für den/die Kund*in
  • Vor der erotischen Dienstleistung: Duschen des/der Kund*in und der/des Sexarbeiter*in

D. c Beim Vorgespräch mit einem Kunden/einer Kundin

 Vorgespräch und Plaudern kann nur dann ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen, wenn 1,5m Anstand zwischen den Personen besteht.

D. d Während der erotischen Dienstleistung

  • Keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden)
  • Keine gesichtsnahen Dienstleistungen. Während der Dienstleistung muss zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mind. einer Unterarmlänge sein.
  • Es ist gängige Vorgehensweise, dass anale Praktiken ausschließlich mit

Handschuhen erfolgen.

  • Geschlechtsverkehr findet ausschließlich mit Kondom statt, wie es das ProstSchGvorschreibt.
  • Bade- oder Whirlpool-Spiele sind möglich, denn Wasser ist kein Überträger-Medium – die Mund-Nasen-Bedeckung muss dabei getragen werden und darf nicht nass werden.
  • Umgang mit Körperflüssigkeiten: Es ist gängige Vorgehensweise für

Sexarbeitende, mit Körperflüssigkeiten infektionsneutral umzugehen. Konkret: Ausgetretenes Ejakulat oder Lusttropfen werden mit Einmal-Tüchern abgewischt, diese in eine bereitstehende Abfalltüte entsorgt. Die Hände müssen danach desinfiziert werden.

D. e Nach der erotischen Dienstleistung

  • Duschen des/der Kund*in und der/des Sexarbeiter*in
  • Kleidung, die bei der erotischen Dienstleistung getragen wurde (z.B.Dessous) müssen nach der Dienstleistung gewechselt und anschließend bei mind. 60°C mit einem Vollwaschmittel oder bei mind. 40°C mit einem desinfizierendem Waschmittel gereinigt werden.
  • Sollte der/die Kund*in Kleidung während der erotischen Dienstleistung getragen haben (z.B. Fetischkleidung), so ist darauf hinzuweisen, dass diese zuhause entsprechend gewaschen werden müssen.

D. f Reinigung der Räume

Handlungsanweisung an den Kunden/die Kundin zur eigenen Durchführung in der Wohnung oder der Durchführung seitens des Hotels.

Raum, in dem die Dienstleistung durchgeführt wurde:

  • 10 Minuten den Raum durchlüften
  • Erotik-Toys und sonstige Arbeitsgeräte sind zu reinigen und materialgerecht zu desinfizieren
  • Bettwäsche wechseln und zur Desinfektion entsprechend waschen  Handtücher wechseln und zur Desinfektion entsprechend waschen  Entstandene Abfälle sind ordnungsgemäß zu entfernen.
  • Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

Sanitärräume (z.B. Bad, WC):

  • Armaturen, Waschbecken und Toilette mit fettlösenden Haushaltsreiniger reinigen

oder mit geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel desinfizieren.

  • Handtücher austauschen und waschen

E. Sexarbeit auf dem Straßenstrich

Das Areal der Straße an sich dient nur der Anbahnung. Die Verrichtung findet in der Regel im Fahrzeug statt. Im Fahrzeug werden fast ausschließlich Handentspannung oder orale Praktiken angeboten. Letztere schließen sich laut dem folgenden Konzept aus.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Geschlechtsverkehr am Straßenstrich in der Regel in Stundenzimmer (Steigen) Zimmern stattfindet. In seltenen Fällen erfolgt die Verrichtung im Fahrzeug oder in der freien Natur.

Falls Geschlechtsverkehr in Zimmern angeboten wird, gelten die selben Regelungen wie für o.g. Terminwohnungen oder Arbeiten in eigener Wohnung.

Es gibt eigene Hygiene-Konzepte einiger Strichplätze mit Verrichtungsboxen. Wir sind bei der Erstellung der Konzepte oft beteiligt gewesen und halten ortsbezogen die jeweiligen Ausarbeitungen für sehr sinnvoll und praxisgerecht umsetzbar.

Wir weisen auch darauf hin, dass es sich bei Menschen, die auf dem Straßenstrich arbeiten, sehr oft um Angehörige marginalisierter Gruppen handelt, welche über keinerlei

finanzielle Mittel verfügen, um einen Vorrat an Mund-Nase-Bedeckungen, Desinfektionsmittel, etc. zu kaufen.

Dies auf dem Straßenstrich mitzuführenden Dinge müssen von den Beratungsstellen vor

Ort oder den Beratungsstellen/Gesundheitsämtern mit aufsuchender Beratung zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte nicht zu Lasten der knappen finanziellen Mittel in den Beratungsstellen fallen, sondern aus öffentlichen Mittel getragen werden.

E. a Generell

Bei der Arbeit am Straßenstrich sind mitzuführen:

  • mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen für sich selbst und den/die Kund*in
  • zwei Flaschen Handdesinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) – eine für sich und eine für den/die Kundin
  • mehrere kleine Abfalltüten
  • Briefumschläge, Zettel, Stift für die Kontaktdatenaufnahme

E. b Beim Anbahnungsgespräch

  • Mindestabstand von 1,5m einhalten
  • auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Umarmungen, Händeschütteln) ist auch bei Stammkunden zu verzichten
  • Die Sexarbeitenden dürfen sich nicht in das Fahrzeug hineinlehnen, sondern führen das Gespräch von außerhalb des Fahrzeuges.
  • Eindeutiger Hinweis auf eingeschränktes Angebot:
    • die erotische Dienstleistung erfolgt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
    • keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden) – es erfolgen keine gesichtsnahen Dienstleistungen
  • Eindeutiger Hinweis auf ein nötiges Aufnehmen von Daten zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten (siehe Punkt E.c)

E. c Vor der erotischen Dienstleistung

  • Kunde*in und Sexarbeiter*in: Hände desinfizieren (zwei verschiedene Flaschen)
  • Empfehlung: Übergabe einer frischen Mund-Nasen-Maske für den/die Kund*in
  • Alternativ zur Kontaktdatenaufnahme, schlagen wir bei Fahrzeugfahrern am Straßenstrich vor, dass das Fahrzeugkennzeichen aufgeschrieben wird. Wir empfehlen, die Information in einem zugeklebten Briefumschlag zu verwahren und diesen mit Datum zu versehen. Einige Beratungsstellen wollen für diese Zwecke einen sicheren Briefkasten anbieten, um die Umschläge für die Sexarbeitenden zu sammeln und nach vierwöchiger Aufbewahrungsfrist datensicher zu vernichten.

E. d Während der erotischen Dienstleistung

  • Es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen im Fahrzeug oder im Stundenzimmer aufhalten.
  • Keine oralen Praktiken (Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht abgenommen werden)
  • Keine gesichtsnahen Dienstleistungen. Während der Dienstleistung muss zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mind. einer Unterarmlänge sein.
  • Umgang mit Körperflüssigkeiten: Es ist gängige Vorgehensweise für Sexarbeitende, mit Körperflüssigkeiten infektionsneutral umzugehen. Konkret: Ausgetretenes Ejakulat oder Lusttropfen werden mit Einmal-Tüchern abgewischt, diese in eine bereitgehaltene Abfalltüte entsorgt. Die Hände müssen danach desinfiziert werden.

E. e Nach der erotischen Dienstleistung

  • Hände desinfizieren sowie alle Körperbereiche, die mit dem/der Kunden*in in Berührung gekommen sind
  • Die Griffbereiche der Handdesinfektionsmittelflasche für den Kunden mit dem Mittel desinfizieren
  • baldmöglichst / am nächsten Tag frische Kleidung anziehen
  • wenn die Dienstleistung im Fahrzeug stattfindet, dann dem Kunden sagen, dass er das Fahrzeug mind. 10 min lüften soll
Menü
Translate »